Die BImSch Verordnung

Ihr Fachunternehmen für Kamin- und Kachelöfen mit Sitz in Langenfeld (NRW).

BImSch Verordnung für Sie verständlich gemacht

Die Verordnung verständlich gemacht:
Sicherlich haben Sie schon in der Presse etwas von Feinstaub gehört. Auch Ihr heißer Mitbewohner (Ofen) scheidet bei jeder Verbrennung Feinstaub aus. Die 1. BImSchV (Verordnung) regelt die Menge an Staub in mg/m3 die durch den Schornstein in die Umwelt gelangen darf. Ältere Geräte liegen meist deutlich über den neuen Grenzwerten und müssen daher ausgetauscht werden.

Muss Ihr Einsatz ausgetauscht oder saniert werden?
Die Schornsteinfeger sind bereits jetzt schon unterwegs und kontrollieren alle Anlagen auf die verschärften Anforderungen. Ausnahme hierfür stellen Grundöfen und offene Kamine dar.

Anlagen die den Forderungen standhalten, dürfen zeitlich unbegrenzt benutzt werden. Hierüber erhalten Sie dann von Ihrem Schornsteinfeger oder dem Hersteller des Einsatzes einen Nachweis den Sie sorgfältig aufbewahren sollten.

Kann der geforderte Nachweis bis Ende 2013 dem Schornsteinfeger nicht erbracht werden, muss der Eigentümer der Feuerstelle handeln! Die Schornsteinfeger haben die Erlaubnis die Öfen stillzulegen. Bevor das jedoch passiert hat der Eigentümer die Möglichkeit, seine Anlage nachzurüsten. Die Bundesregierung räumt den Eigentümern im Sanierungsfall lange Übergangsfristen zu den nachfolgenden Daten ein.
Datum auf dem Typschild

bis 31.12.1974
bis 31.12.1984
bis 31.12.1994
bis 21.03.2010
Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme

31.12.2014
31.12.2017
31.12.2020
31.12.2024
Sollten Sie also schon wissen, dass Sie handeln müssen, so warten Sie nicht zu lange. Bundesweit geht man von ca. 4,5 Mio betroffenen Anlagen aus, die bis 2024 saniert oder ausgetauscht werden müssen. Bei ca. 800 aktiven Handwerksbetrieben deutschlandweit sind es also ca. 560 Anlagen pro Jahr pro Betrieb. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu uns, damit wir gemeinsam eine für Sie individuelle Lösung finden können, und Sie jederzeit die wohlige Wärme Ihres Ofens genießen können.

TIPP: Warten Sie nicht zu lange. Kommen Sie schon jetzt zu uns und wir beraten Sie gerne über eine individuelle Lösung. Achten Sie schon jetzt bei der Neuanschaffung einer Anlage auf den Prüfnachweis des Herstellers, dass Ihr neuer Ofen den Anforderungen der novellierten BImSchV entspricht.

Wir setzen ausschließlich auf Markenqualität

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